1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
1. Die staatsrechtliche Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid des Regierungsrates des Kantons St. Gallen vom 10./17. Mai 1961, mit dem dieser die Gemeindegrenze zwischen Sargans und Mels, Gebiet Hinteres Chastels bis zum Chlifeld gemäss besonderem Plan 1: 5000 des kantonalen Meliorations- und Vermessungsamtes vom 10. Mai 1961 neu festgesetzt hat. Es wird beantragt, den Entscheid aufzuheben, weil er Art. 4 BV (das Verbot der Gehörsverweigerung und der Willkür) verletze, und die Sache zu neuer Entscheidung an die kantonalen Instanzen zurückzuweisen.
2. Als Rechtsmittel zum Schutze des Einzelnen gegen Übergrif ...
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