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Informationen zum Dokument  BGE 87 I 326  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Art. 18 EGG ermächtigt die Kantone, für ihr Gebiet e ...
2. Im vorliegenden Fall erhebt die Landwirtschaftsdirektion des K ...
3. Es ist, wie auch die Bodenrechtskommission annimmt, nicht ausg ...
4. Die Bodenrechtskommission stellt fest, dass Hauser ein tü ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch:
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