1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
1. Die thurg. ZPO setzt die sömmerlichen Gerichtsferien auf die Zeit vom 15. Juli bis 31. August fest und bestimmt in § 85 Abs. 1 (Fassung vom 30. Juni 1961):
2. Ernst und Hans von Bergen führten einen Zivilprozess vor ...
3. Gegen dieses Urteil des Obergerichts führen Ernst und Han ...
4. Die beanstandete Auslegung von § 85 Abs. 1 ZPO ist nicht ...
5. Eine derartige Ordnung verstösst auch nicht etwa als solc ...
6. Schliesslich ist auch die Abweisung des von den Beschwerdef&uu ...
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