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Informationen zum Dokument  BGE 93 I 130  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die beiden staatsrechtlichen Beschwerden richten sich gegen da ...
2. Nach Art. 90 Abs. 1 lit. b OG sind die Gründe, auf die ei ...
3. Beide Beschwerden machen vor allem eine Verletzung der Eigentu ...
4. Die Begründungen beider Beschwerden sind weitgehend appel ...
5. Die Grundstücke der Beschwerdeführer, auf die sich d ...
6. Die Beschwerde der Erben Bäggli leitet dies aus dem AbtrG ...
7. Aus der Eigentumsgarantie folgt, dass sowohl die formelle als  ...
8. Die Schätzungskommission hat den Kanton Zürich verpf ...
9. Für den Fall, dass die Entschädigung für das Ba ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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