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Informationen zum Dokument  BGE 93 I 620 - Datenverarbeitungsanlage Zürich  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Erwägungen
Erwägung 4
4. Art. 6 lit. b GO unterstellt nicht alle Ausgabenbeschlüss ...
Erwägung 5
5. "Gebunden" und "neu" sind in diesem Zusammenhang korrespondier ...
Erwägung 6
6. Der Regierungsrat hatte mit Vorlage vom 28. Januar 1965 beim K ...
Erwägung 7
7. Aus der Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat und aus der  ...
Erwägung 8
8. Die Ausgabe für die Datenverarbeitungsanlage ist somit ni ...
Erwägung 9
9. Der angefochtene Entscheid des Regierungsrates verletzt somit  ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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