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Informationen zum Dokument  BGE 133 I 259  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2.1 Obschon der materielle Begriff der öffentlichen Beurkund ...
2.2 Diese Normierungsfreiheit der Kantone wird immerhin in zweier ...
2.3 Das neue Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt kennt das fr ...
Erwägung 3
3.1 Die vorliegende staatsrechtliche Beschwerde richtet sich unte ...
3.2 Das Justizdepartement führt demgegenüber aus, die R ...
3.3 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer erscheint d ...
3.4 Nichts zugunsten der Beschwerdeführer lässt sich sc ...
Erwägung 4
4. Das neue Notariatsgesetz sieht -- der bisherigen (auf keiner g ...
4.1 § 8 nNotG hat folgenden Wortlaut: ...
4.2 Vor einiger Zeit hatte das Bundesgericht eine ähnliche R ...
4.3 Im Übrigen gehen die Vorbringen der Beschwerdeführe ...
4.4 Schliesslich ist auf die Beschwerde nicht einzutreten, soweit ...
Erwägung 5
5. Für letztwillige Verfügungen, welche unter anderem i ...
5.1 Angefochten ist vorliegend § 26 nNotG, welcher die bunde ...
5.2 Die Einhaltung jener Formvorschriften, welche das Bundesrecht ...
Erwägung 6
6.1 Die Notare des Kantons Basel-Stadt sind gehalten, die von ihn ...
6.2 Die streitbetroffenen Register und Urkundensammlungen werden  ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch:
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