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Informationen zum Dokument  BGE 135 I 209 - Waffensammler  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2.1 Nach Art. 31 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1997 &uum ...
2.2 Für den Fall, "dass die Rückgabe nicht möglich ...
Erwägung 3
3.1 Gestützt auf die bisherigen Verfahren steht rechtskr&aum ...
Erwägung 3.2
3.2 Diese Auslegung trägt den aus der Eigentumsgarantie (Art ...
3.2.1 Die unterschiedliche Formulierung der Voraussetzungen der B ...
3.2.2 Es ist nicht einzusehen, weshalb im Falle der definitiven E ...
Erwägung 3.3
3.3 Zu Recht macht der Beschwerdeführer auch geltend, die Ve ...
3.3.1 Zwar verletzt es die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) nicht,  ...
3.3.2 Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit der strafrechtlic ...
3.3.3 Dasselbe muss gelten, wenn die Einziehung -- wie hier -- ni ...
3.3.4 Das Bundesgericht hat bereits im Zusammenhang mit dem Krieg ...
Erwägung 4
4.1 Die Herausgabe des Verwertungserlöses ist somit unabh&au ...
4.2 Die Beschwerde ist gutzuheissen und die Sache zu neuem Entsch ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Michelle Ammann, A. Tschentscher
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