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Informationen zum Dokument  BGE 136 I 29 - Berner Rauchverbot  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3.1 Art. 20b GGV definiert Fumoirs als abgeschlossene Nebenrä ...
3.2 Nach Art. 27 BV ist die Wirtschaftsfreiheit gewährleiste ...
3.3 Vollziehungsverordnungen haben den Gedanken des Gesetzgebers  ...
Erwägung 3.4
3.4 Zwar trifft es zu, dass das bernische Gastgewerbegesetz das V ...
3.4.1 Art. 69 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (K ...
3.4.2 Die angefochtenen Bestimmungen bezwecken den Schutz der G&a ...
3.4.3 Einerseits untersagt das Gesetz die Zulassung von Raucherbe ...
Erwägung 3.5
3.5 Die angefochtenen Bestimmungen verfügen demnach übe ...
Erwägung 4
4.1 Nach Auffassung der Beschwerdeführer ist das Verbot des  ...
4.2 Ist im fraglichen Zusammenhang gegebenenfalls von einem leich ...
4.3 Der Schutz vor dem Passivrauchen dient dem Gesundheitsschutz  ...
4.4 Analoges gilt für das Verbot des Betreibens von Ausschan ...
4.5 Die angefochtenen Bestimmungen sind geeignet, jedenfalls die  ...
4.6 Schliesslich machen die Beschwerdeführer zwar nicht gelt ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: Michelle Ammann, A. Tschentscher
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