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Informationen zum Dokument  BGE 137 I 235  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung der Gem ...
2.2 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie na ...
2.3 Nach § 6 der Aargauer Kantonsverfassung vom 25. Juni 198 ...
2.4 Die Verleihung des Gemeindebürgerrechts fällt im Ka ...
2.5 Nach Art. 50 BüG sind die Kantone verpflichtet, Gerichts ...
2.5.1 Das Verwaltungsgericht überprüfte den bei ihm ang ...
2.5.2 Eine solche Kognitionsbeschränkung in Bezug auf die Re ...
2.5.3 Die Vorinstanz war somit im Hinblick auf die Anwendung des  ...
Erwägung 3
3.1 Die Gemeinde hat im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens z ...
3.2 Das Verwaltungsgericht hält die Abklärungen der Gem ...
3.3 Bei der Handhabung des Sprachkriteriums stellt sich die Frage ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Das Verwaltungsgericht nimmt im angefochten Entscheid Bezug ...
3.4.2 Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) hat si ...
3.4.3 Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, inwiefern das v ...
3.5 Soweit das Verwaltungsgericht das in Erlinsbach durchgefü ...
3.6 Schliesslich hat das Verwaltungsgericht auch darauf hingewies ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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