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Informationen zum Dokument  BGE 138 I 225  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Die Kantone vergüten den Bezügerinnen und Bezü ...
1.2 Unter dem Titel "Krankheits- und Behinderungskosten" lautet & ...
2. Die Vorinstanz ist der Auffassung, der kantonale Gesetzgeber h ...
Erwägung 3
3.1 Das Bundesgericht prüft die Handhabung kantonalen Rechts ...
3.2 Die Verletzung von Grundrechten (einschliesslich der willk&uu ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Dem Beschwerdeführer ist zwar beizupflichten, dass das ...
3.3.2 Dass mit der kantonalen Leistungsbegrenzung die bundesrecht ...
3.4 Es trifft zu, dass für den Beschwerdeführer in fina ...
3.5 Die Grundrechte richten sich in erster Linie als Abwehrrechte ...
Erwägung 3.6
3.6.1 Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV)  ...
3.6.2 Das IFEG bezweckt, invaliden Personen den Zugang zu einer I ...
3.7 Die Begrenzung der Ergänzungsleistungen gilt namentlich  ...
Erwägung 3.8
3.8.1 Gemäss Art. 8 EMRK hat jede Person das Recht auf Achtu ...
3.8.2 Der Beschwerdeführer rügt zu Recht nicht einen (s ...
3.9 Nach dem Gesagten liegt in der gesetzlich vorgesehenen Mö ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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