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Informationen zum Dokument  BGE 138 I 454  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Nach dem Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts ...
3.2 Die Frage der Bundesrechtmässigkeit von § 18 des Lu ...
3.3 Die Beschwerdeführerin macht nun geltend, die seither in ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Nach § 18 EnG/LU sind die Elektrizitätsverteilwer ...
3.4.2 Nach der (bis Ende 2008 in Kraft gestandenen) Regelung von  ...
3.4.3 Nach dem revidierten Energiegesetz (Art. 7 und 7a EnG, in K ...
3.5 Die luzernische Regelung (vgl. E. 3.4.1 hiervor) unterscheide ...
3.6 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Revision des ...
3.6.1 Das Energiegesetz hat seine Verfassungsgrundlage in Art. 24 ...
3.6.2 Unter dieser Rechtslage verfügten die meist kantonalen ...
3.6.3 Diese Rechtslage hat sich mit dem Inkrafttreten des Stromve ...
3.6.4 In diesem neuen gesetzlichen System haben Mehrkosten, die s ...
3.6.5 Diese umfassende bundesrechtliche Neuregelung des Stromvers ...
3.6.6 In diesem System erhalten Art. 7 und 7a EnG - wie die Besch ...
3.7 An diesem Ergebnis vermögen auch die Hinweise der Vorins ...
3.8 Schliesslich ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz auch  ...
3.9 Bei diesem Ausgang braucht nicht näher diskutiert zu wer ...
3.10 Besteht somit keine Zuständigkeit der kantonalen Beh&ou ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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