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Informationen zum Dokument  BGE 139 I 138  Materielle Begründung

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2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Der Beschwerdeführer beanstandet nicht die Erhöhung ...
3.2 Es ist unbestritten, dass § 41 UniG keine Grundlage biet ...
3.3 Das Verwaltungsgericht hat dazu erwogen, das Medizinstudium s ...
3.4 Der Beschwerdeführer stellt diese Zahlen als solche nich ...
3.5 Eine Benützungsgebühr darf grundsätzlich nur e ...
3.6 Aus analogen Gründen ist auch die Rechtsgleichheit nicht ...
3.7 Ist somit das Äquivalenzprinzip nicht verletzt, so ist d ...
3.8 In Bezug auf § 41 Abs. 1 Satz 2 UniG hat das Verwaltungs ...
4. (...) ...
4.2 Mit dem Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 29 ...
4.3 Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus Folgendes:  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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