1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 6
6.1 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomie na ...
6.2 Gemäss der Verfassung des Kantons Thurgau vom 16. Mä ...
6.3 Die Voraussetzungen an die Eignung einer Person zur Einbü ...
Erwägung 7
7.1 Die Beschwerdeführerin sieht sinngemäss darin eine ...
7.2 Gemäss Art. 8 Abs. 2 BV darf niemand diskriminiert werde ...
7.2.1 Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person ungleich b ...
7.2.2 Auch wenn die Abgrenzung von direkter und indirekter Diskri ...
7.2.3 Das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 Abs. 2 BV sch ...
7.2.4 Gemäss Art. 8 Abs. 2 BV bilden Personen mit einer k&ou ...
7.3 Die Beschwerdeführerin macht geltend, schon wiederholt B ...
7.3.1 Es ist erstellt und nicht strittig, dass die Beschwerdegegn ...
7.3.2 Die Beurteilung der Praxis der Beschwerdeführerin als ...
7.3.3 Die Vorinstanz stellte fest, dass die Beschwerdegegnerin se ...
7.3.4 Im Übrigen liegt es im Interesse der Beschwerdegegneri ...
7.3.5 Die Beschwerdeführerin vermag keine Argumente gegen di ...
7.4 Das Verwaltungsgericht verstiess mithin nicht gegen die Gemei ...
Erwägung 8
8.1 Schliesslich beantragt die Beschwerdeführerin, selbst be ...
8.2 Der Antrag der Beschwerdeführerin zielt darauf ab, einen ...
8.3 Im vorliegenden Fall erging die Rückweisung erstmalig un ...
|