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Informationen zum Dokument  BGE 144 I 113  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Strittig und zu prüfen ist, ob die Bestimmung von aArt. 3 ...
Erwägung 5
Erwägung 5.1
5.1.1 Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 BV) ist ver ...
5.1.2 Das erwähnte Reglement für das Lehrpersonal beinh ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Das kantonale Gericht hat geprüft, ob aArt. 39 LPR vor ...
5.2.2 Die Beschwerdeführerin rügt, die Vorinstanz verke ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Die Vorinstanz hat die Bestimmung von aArt. 39 LPR entgegen ...
5.3.2 Gemäss Art. 20 LPR ist die jährliche Arbeitszeit  ...
5.3.3 Das kantonale Gericht hat eingehend und überzeugend da ...
5.3.4 Wie das kantonale Gericht im angefochtenen Entscheid und di ...
5.3.5 Wie die Beschwerdegegnerin zutreffend vorbringt, ist im Wei ...
5.3.6 Da die Beschwerdeführerin die in den Mutterschaftsurla ...
Erwägung 6
6.1 Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, indem sie w ...
6.2 Der Grundsatz des Vorrangs von Bundesrecht nach Art. 49 Abs.  ...
6.3 Wie oben (E. 5.3.5) dargelegt, musste die Beschwerdeführ ...
7. Die Beschwerdeführerin rügt schliesslich, die vorins ...
7.1 Willkür in der Rechtsanwendung liegt vor, wenn der angef ...
7.2 Die vorinstanzliche Auslegung von aArt. 39 LPR verstösst ...
8. Zusammenfassend verstösst die Bestimmung von aArt. 39 LPR ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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