1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Kantonale Erlasse können unmittelbar beim Bundesgericht a ...
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG ist zur Anfechtun ...
2.2 Die Beschwerdeführer 1 bis 6 sind juristische Personen, ...
2.3 Ein als juristische Person konstituierter Verband kann zudem ...
2.3.1 Beim Beschwerdeführer 1 handelt es sich um die Sektion ...
2.3.2 Dasselbe gilt im Ergebnis für die Beschwerdeführe ...
2.3.3 Die Beschwerdeführerin 5 ist eine gemeinnützige S ...
2.4 Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer 1 bis 6 ist dami ...
2.5 Bei den Beschwerdeführerinnen 7, 8 und 9 handelt es sich ...
3. Gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Beschwerdeschrift da ...
4. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts ist bei ...
5. Die Beschwerdeführerinnen 7, 8 und 9 machen geltend, die ...
5.1 Nach Art. 29a BV hat jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Ans ...
5.2 Gemäss der angefochtenen Ergänzung des Sozialhilfeg ...
5.3 Ein durch einen Zwischenentscheid drohender Nachteil gilt rec ...
5.4 Die Vorbringen der Beschwerdeführerinnen 7, 8 und 9 gebe ...
5.4.1 In BGE 137 V 210 E. 3.4 S. 246 ff. hat das Bundesgericht se ...
5.4.2 Das Bundesgericht begründete die in BGE 137 V 210 E. 3 ...
5.4.3 Wie die Beschwerdeführerinnen 7, 8 und 9 grundsät ...
5.4.4 Es ist nicht zu verkennen, dass der ganz überwiegende ...
5.4.5 Somit ist daran festzuhalten, dass in aller Regel kein nich ...
5.4.6 Ist somit kein nicht wieder gutzumachender Nachteil ersicht ...
|