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Informationen zum Dokument  BGE 147 I 433  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Art. 31 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 &uu ...
3.2 Im Kanton Zürich setzt der Regierungsrat nach Anh&ou ...
Erwägung 4
4.1 Art. 50 Abs. 1 BV gewährleistet die Gemeindeautonomi ...
4.2 Eine in ihrer Autonomie betroffene Gemeinde kann unter an ...
4.3 Im vorliegenden Fall wird die Autonomie der Beschwerdef&u ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Nach Art. 85 Abs. 1 KV/ZH regeln die Gemeinden ihre Ang ...
4.4.2 Wie das Bundesgericht wiederholt festgehalten hat, steh ...
4.4.3 Auch in Bezug auf das Abfallwesen erfüllen die Z&u ...
Erwägung 5
5.1 Gemäss § 24 Abs. 1 AbfG/ZH werden die Standorte ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Die Gemeinde Grüningen kritisiert in formeller Hin ...
5.2.2 Namens des Kantons- und des Regierungsrates hält d ...
5.2.3 Vorliegend unbestritten ist, dass sich die Gemeinde Gr& ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Der Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberla ...
5.3.2 Namens des Kantons- und Regierungsrates hält die k ...
5.3.3 Die im Kanton Zürich etablierte Deponiepolitik sah ...
5.4 Damit hat der Kantonsrat die Mitwirkungsrechte der Gemein ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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