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Informationen zum Dokument  BGE 43 II 88 - Steinbruch Langenbruck  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Beklagte bestreitet vor Bundesgericht nicht mehr, dass der ...
Erwägung 2
2. Fraglich könnte nur sein, ob der Beklagte nicht deswegen  ...
Demnach hat das Bundesgericht erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Michelle Ammann, A. Tschentscher
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