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Informationen zum Dokument  BGE 79 II 59 - Autokauf Bünzli  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Wie die Vorinstanz zutreffend angenommen hat, hängt das S ...
Erwägung 2
2. Der gute Glaube ist dem Beklagten nicht nur dann abzusprechen, ...
a) Auffällig war von vornherein die Tatsache, dass Martinell ...
b) Verdächtig war sodann der niedrige Kaufpreis. Martinelli  ...
c) Besondern Anlass zu Bedenken gab schliesslich der Mangel aller ...
Erwägung 3
3. Der Beklagte suchte sich im kantonalen Verfahren damit auszure ...
Erwägung 4
4. Das Bezirksgericht hat in seinem ersten, die Klage abweisenden ...
Erwägung 5
5. Dass Reichlin eine Schadenersatzpflicht anerkannt und Martinel ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 30.11.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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