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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 103  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. (Streitwert). ...
2. Der vom Beklagten zur Prozessführung bevollmächtigte ...
3. Nach Art. 21 des Schlusstitels des ZGB bleiben die vor dem Ink ...
4. Von dieser Rechtslage ausgehend, hat das Obergericht auf Grund ...
5. Böser Glaube des Beklagten ist nicht, wie er anzunehmen s ...
6. Auf das Vorliegen solcher Tatsachen stützt denn auch das  ...
7. Dass der Beklagte den Bestand eines dinglichen Rechtes auch zu ...
8. Somit hätte auch volle Kenntnis des zu den Einträgen ...
9. Hat sich demnach der Beklagte gutgläubig auf das Grundbuc ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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