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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 283  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Aktivlegitimation des Klägers zur Geltendmachung des  ...
2. Da das vom Kläger verwendete Material Bestandteil des im  ...
3. Das Kantonsgericht hat dem Kläger vollen Ersatz gewä ...
4. Der Beklagte möchte seinerseits den Kläger als b&oum ...
5. Kommt somit keine der Spezialbestimmungen, Art. 672 Abs. 2 ode ...
6. Im übrigen ist nur noch der Verzugszins von 5% streitig,  ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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