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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 576  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Das Vorkaufsrecht bleibt ein persönliches Recht, auch wen ...
2. Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten (sofern mit ihm nichts ...
3. Die Parteien des Kaufvertrages vom 26. Mai 1954 waren allerdin ...
4. Die Annahme eines Irrtums der einen oder andern der Vertragspa ...
5. Angesichts dieser übereinstimmenden Willensmeinung der Ve ...
6. Diese Erwägungen fassen das Vorkaufsrecht, der heute vorh ...
7. Die Irrtumsanfechtung, wie sie hier einredeweise erfolgt ist,  ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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