1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Auch wenn die streitigen Aktien (Inhaberpapiere) seinerzeit de ...
2. Wer den Besitz einer beweglichen Sache nicht in gutem Glauben ...
3. Der Kläger stützt seinen Schadenersatzanspruch auf d ...
4. Entfällt die Vermutung aus Art. 930 ZGB, so kann sich nur ...
5. Beigefügt werden mag, dass sich im Falle der Bejahung der ...
|