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Informationen zum Dokument  BGE 84 II 505  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Auf die Hauptberufung ist einzutreten, obwohl die in der Haupt ...
2. Im Hinblick auf diese Schätzung wäre auch belanglos, ...
3. Die vom Anschlussberufungskläger innert der Frist von Art ...
4. Schliesslich kann dem Hauptberufungskläger auch nicht zug ...
5. Wie im tatsächlichen Teil (unter A) dargelegt, stand der  ...
6. Liegt kein Testament vor, so steht dem Kläger am unstreit ...
7. Die fünf Sparhefte im Gesamtbetrag von Fr. 50'000.--, die ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch:
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