1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
2. Art. 152 OG bestimmt, dass "einer bedürftigen Partei, deren Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint, ..... Befreiung von der Bezahlung der Gerichtskosten..." gewährt werden kann.
3. Als Prozessparteien können sowohl natürliche wie jur ...
4. Den Armenrechtsanspruch trotz der allgemeinen Fassung von Art. ...
5. Auf Grund der vorstehenden Erwägungen ergibt sich somit, ...
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