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Informationen zum Dokument  BGE 89 II 232  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Im Berufungsverfahren ist nicht mehr streitig, dass die restli ...
2. Der Umstand, dass der bauleitende Architekt Spinell die Beklag ...
3. Im weiteren fragt sich, ob das Vorgehen der Vorinstanz, welche ...
4. a) Die Treppe bildet zweifellos einen Bestandteil des von der  ...
5. In Bezug auf die verkratzten Fensterscheiben ist die rechtlich ...
6. Es bleibt zu prüfen übrig, welchen Betrag im vorlieg ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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