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Informationen zum Dokument  BGE 91 II 298  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Vorinstanz hat den Generalversammlungsbeschluss der Beklag ...
2. Art. 652 OR bestimmt: ...
3. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt auch für das Rech ...
4. Das Bezugsrecht des Aktionärs wird auch in zahlreichen au ...
5. Nach den Feststellungen der Vorinstanz bewirkt im vorliegenden ...
6. Beim Entscheid darüber, ob der Ausschluss des Kläger ...
7. Der streitige Beschluss wurde in der zugestandenen Absicht gef ...
8. Selbst wenn man übrigens dem Einwand, ein Aktionär,  ...
9. Die Vorinstanz hat auch den Beschluss der Generalversammlung v ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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