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Informationen zum Dokument  BGE 92 II 168  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Da der Kläger sich mit dem vom Obergericht bestätigt ...
2. Gemäss Art. 21 OR liegt Übervorteilung vor, wenn ein ...
3. Die Vorinstanz ist mit Recht davon ausgegangen, dass nach der  ...
4. Die von der Beklagten für das vereinbarte Stundenhonorar  ...
5. Die zweite Voraussetzung, die für das Vorliegen einer &Uu ...
6. a) Da sämtliche Voraussetzungen des Art. 21 OR erfül ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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