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Informationen zum Dokument  BGE 92 II 270  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Beklagte hat das eidgenössische Amt für geistige ...
2. Die Klägerin hat die Marken mit dem Wort oder der Silbe S ...
3. Die Klägerin hält die Marke COSIL für ungü ...
4. Die Marke SYNTOSIL der Klägerin und die Marke COSIL der B ...
5. Da sich das Zeichen COSIL unter dem Gesichtspunkt der Art. 6 u ...
6. Soweit die Beklagte das Zeichen COSIL nicht auf der Ware oder  ...
7. Die Klägerin will auch feststellen lassen, die Beklagte h ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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