1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 367 Abs. 2 OR ist jede Partei eines Werkvertr ...
2. Art. 367 Abs. 2 OR sagt nicht ausdrücklich, welche Beh&ou ...
3. Die Beschwerdeführer verlangen die Prüfung von unbew ...
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