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Informationen zum Dokument  BGE 96 II 273  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Obwohl mit dem Klagebegehren u.a. ganz allgemein die Ungü ...
2. Die körperschaftlich organisierten Personenverbindungen u ...
3. Es ist allgemein anerkannt, dass Verfügungen von Todes we ...
4. Das ZGB bestimmt in Art. 81 Abs. 1, welcher in dem den Stiftun ...
5. Die Vorinstanz tritt der herrschenden Meinung nicht nur mit de ...
6. So wenig wie auf die Verwendung des Ausdrucks "in der Form der ...
7. Die Annahme, der Ausdruck "letztwillige Verfügung" sei in ...
8. Von der Auslegung des Art. 81 Abs. 1 ZGB, welche durch den Wor ...
9. Wie schon ausgeführt (Erw. 3 Abs. 2 hievor), ist die Stif ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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