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Informationen zum Dokument  BGE 98 II 168  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 44 und 46 des Bundesgesetzes über die Organisat ...
2. Das Nichteintreten auf die vorliegende Berufung bedeutet nicht ...
3. Da der Berufungskläger die Berufung auf Grund einer unric ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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