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Informationen zum Dokument  BGE 99 II 131 - Umberto Bonomo  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt:
A.
B.
C.
D.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. Soweit das Obergericht die Klagebegehren 1 und 2 abgewiesen ha ...
Erwägung 2
2. Die Klägerin behauptet vor Bundesgericht nicht mehr, sie  ...
Erwägung 3
3. Das Grundeigentum umfasst nach Art. 667 Abs. 2 ZGB unter Vorbe ...
Erwägung 4
4. a) Art. 672 ZGB, der eine kraft Gesetzes eingetretene Verm&oum ...
b) Nach seiner Entstehungsgeschichte und nach der Lehre ist Art.  ...
c) Art. 672 Abs. 1 ZGB sagt, der Grundeigentümer habe, wenn  ...
d) In seinem Aufsatz über die Frage: "L'entrepreneur a-t-il  ...
Erwägung 5
5. Die Klägerin hat mit von ihr geliefertem Material auf ein ...
Erwägung 6
6. Art. 672 ZGB macht die Höhe der dem Materialeigentüm ...
a) Ein Grundeigentümer, der in bösem Glauben entweder f ...
b) Der Anspruch auf Vergütung dessen, was der Bau für d ...
c) Gleicher Art wie die eben behandelten Ansprüche eines b&o ...
d) Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 671/73 ZGB nimmt ...
Erwägung 7
7. a) Die Klägerin nahm unzweifelhaft an und durfte auch ann ...
b) Die Vermögenseinbusse der Klägerin entspricht dem no ...
c) Nach den in diesem Punkte nicht angefochtenen Feststellungen d ...
Erwägung 8
8. Gegenüber der Behauptung der Beklagten, sie sei nicht ber ...
Erwägung 9
9. Es wird weder behauptet, noch bestehen Anhaltspunkte dafü ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Jana Schmid, A. Tschentscher
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