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Informationen zum Dokument  BGE 99 II 324  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Wird der Text eines Wechsels geändert, so haften diejenig ...
2. Der Kläger macht ferner geltend, nach Art. 1000 OR kö ...
3. Was der Kläger sonst noch vorbringt, ist entweder unbehel ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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