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Informationen zum Dokument  BGE 100 II 120  Materielle Begründung

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Regeste
A.- Im Februar 1970 fielen in Teilen unseres Alpengebietes grosse Schneemengen. Die Gegend von Lavin im Unterengadin wird bei solchen Verhältnissen von Lawinen heimgesucht, die bis in die Talsohle vorstossen können. Die dort am meisten gefürchtete Lawine hat ihr Anrissgebiet in der Gegend von La Cudera östlich des Piz Chapisun, von wo sie durch eine steile Rinne (Laviner da Gonda) und durch offenes und weniger steiles Gelände über die Bahnlinie und die Kantonsstrasse zum Inn hinunterstürzt.
2. a) Gemäss Art. 667 ZGB erstreckt sich das Grundeigentum n ...
3. Kann nach Art. 701 Abs. 1 ZGB jemand einen drohenden Schaden o ...
4. Porton ist indessen zuzubilligen, dass er sich in einem entsch ...
5. Wer bloss in vermeintlicher Notlage infolge eines entschuldbar ...
6. Der Beklagte haftet somit grundsätzlich für den veru ...
7. a) Die Gemeinde Lavin hat eingesehen, dass sie mangels einer f ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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