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Informationen zum Dokument  BGE 103 II 33 - Werklieferung vs. Materiallieferung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt:
A.
B.
C.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. (Ausführungen über die Zulässigkeit eines direk ...
Erwägung 2
2. Nach Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB haben Handwerker und Unterneh ...
a) Dieser Bestimmung liegt nach der Rechtsprechung (BGE 97 II 214 ...
b) Diese Auffassung über den Sinn des Art. 837 Abs. 1 Ziff.  ...
Erwägung 3
3. Im vorliegenden Fall geht es um die Lieferung von Armierungsei ...
a) Die Beklagten halten diese Unterscheidungen für belanglos ...
b) Sachlich umstritten ist angesichts der von der Klägerin f ...
aa) Muss der Eisenhändler für einen Bau besondere Armie ...
bb) Die Anfertigung von Armierungseisen durch Verbiegen von St&au ...
cc) Gemäss einer weiteren Aussage Scherrers kann der Polier  ...
dd) Nach Scherrer wird Armierungsstahl gelegentlich zu Zwecken ve ...
c) Nach diesen Parteierklärungen, die in den entscheidenden  ...
Erwägung 4
4. Gemäss der hiervor angeführten Rechtsprechung und Le ...
Erwägung 5
5. Die Forderung als solche gemäss Klagebegehren 2 wird von  ...
Dispositiv

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Jana Schmid, A. Tschentscher
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