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Informationen zum Dokument  BGE 108 II 475  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Auffassung der Beklagten ist die Klägerin nicht akti ...
2. Gemäss Art. 25 URG dürfen in Zeitungen oder Zeitschr ...
3. Nach Art. 22 URG ist, vom Bereich der Baukunst abgesehen, die  ...
4. Art. 22 URG so verstehen, heisst nach Meinung der Beklagten, d ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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