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Informationen zum Dokument  BGE 109 II 43  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Im Unterschied zum Bezirksgericht sieht das Obergericht in der ...
2. Es bleibt zu prüfen, ob die Stimmrechtszession durch Konv ...
3. Ein Aktionärbindungsvertrag, namentlich auch in der Form  ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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