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Informationen zum Dokument  BGE 111 II 295 - Prostitutionsvertrag  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

    BGE 71 IV 46 - Konkubinat kantonale Übertretung
    BGE 109 II 15 - Konkubinatszuwendungen
    BGE 82 II 25 - Lyceum Alpinum
    BGE 101 Ia 473 - Genfer Prostitutionsverbot

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Dass die Beklagte als Versicherer des Z. für die Folgen des U ...
a) Das Obergericht stützt sich auf die im Schadenersatzrecht herr ...
b) Dass die Unsittlichkeit des Dirnenvertrages auch Haftpflichtan ...
c) Was für die Schadensart des entgangenen Gewinns im allgemeinen ...
d) Dass es sich bei der Prostitution um eine an sich zulässige Tä ...
e) Alle diese Hinweise auf verwandte Sachverhalte werden vom Bezi ...
Erwägung 3
3.- Das Obergericht stellt gestützt auf zwei Gutachten fest, dass ...
Erwägung 4
4.- Die Klägerin will vor dem Unfall monatlich durchschnittlich F ...
a) Da beide Vorinstanzen die Ersatzfähigkeit des Dirneneinkommens ...
b) Wie es sich damit verhält, kann einstweilen jedoch offenbleibe ...
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: DFR-Server
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