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Informationen zum Dokument  BGE 122 II 326 - Dietikon  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.- a) Ob Planungen zu Eigentumsbeschränkungen führen,  ...
b) Vom Entzug einer wesentlichen aus dem Eigentum fliessenden Bef ...
c) Wird bei der erstmaligen Schaffung einer raumplanerischen Grun ...
Erwägung 5
5.- a) Anders als die Vorinstanz sind die Beschwerdeführer d ...
b) Einer solchen sektoriellen Betrachtungsweise kann - wie das Bu ...
aa) Die Nutzungsordnung der Stadt Dietikon aus dem Jahre 1969 ent ...
bb) Den Beschwerdeführern kann auch darin nicht gefolgt werd ...
c) Demnach erweist sich die Beschwerde in diesem Punkt als unbegr ...
Erwägung 6
6.- a) Erste Voraussetzung zur Überbauung einer Parzelle und ...
b) Das Verwaltungsgericht geht im angefochtenen Entscheid davon a ...
c) Freilich heisst dies nicht, dass auch unter keinem anderen Ges ...
aa) Die beiden Parzellen sind seit Jahrzehnten durch Wohn/Gewerbe ...
bb) Wird hier aufgrund der vorstehenden Ausführungen (E. 6c/ ...
d) Im vorliegenden Fall bewirkt die Zuordnung zur Freihaltezone F ...
e) Das Verwaltungsgericht hat sich aus seiner Sicht (Verneinung d ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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