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Informationen zum Dokument  BGE 131 II 722  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen Gewinne, die sich ...
2.2 Nach § 113 Abs. 1 des schwyzerischen Steuergesetzes vom  ...
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Als massgebende Grundlage bei der Ermittlung der Grundst&uu ...
3.1.2 Ist der erwähnte Zusammenhang zwischen den beiden Vert ...
3.2 Die Zusammenrechnungspraxis für die Handänderungsst ...
3.2.1 Die Handänderungssteuer betrifft den Grundstück&u ...
3.2.2 Die Grundstückgewinnsteuer ist eine direkte Steuer, di ...
Erwägung 4
4.1 Der Begriff der Steuerpflicht juristischer Personen ist in Ar ...
4.2 Im konkreten Fall ist offenbar kein Gewinn von der Y. AG zur  ...
Erwägung 5
5.1 Der Entscheid der Vorinstanz verletzt demnach die Grundsä ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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