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Informationen zum Dokument  BGE 132 II 298  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. In Bezug auf die erwähnten vier Inhalationslösungen  ...
4.1 Gemäss dieser Bestimmung brauchen Arzneimittel keine Zul ...
4.2 Die Rekurskommission hat aus der gesetzlichen Regelung geschl ...
4.3 Demgegenüber ist die X. AG der Auffassung, Art. 9 Abs. 2 ...
4.4 Das Bundesgericht hat bereits festgehalten, dass die in Art.  ...
4.4.1 Wie die X. AG zwar zu Recht bemerkt, hat der Gesetzgeber de ...
4.4.2 Der X. AG schweben als Abgrenzungskriterium zwischen den na ...
4.4.3 Demzufolge ist Art. 9 Abs. 2 lit. a HMG so zu verstehen, da ...
4.4.4 Die X. AG macht einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unre ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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