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Informationen zum Dokument  BGE 133 II 181  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Gemäss Art. 130 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 3. Februar ...
3.2 Das Beschwerderecht richtet sich gemäss Art. 130 Abs. 2  ...
3.2.1 Der Luzerner Kantonalschützenverein war am vorinstanzl ...
3.2.2 Zu den 32 privaten Beschwerdeführern im Verfahren 1A.6 ...
3.2.3 Die Gemeinde Emmen ist als Eigentümerin der Gemeindean ...
3.3 Auf die Beschwerden der Gemeinde Emmen (Verfahren 1A.67/ 2006 ...
3.4 Die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen der Verwaltungsge ...
4. Die Beschwerdeführer können mit Verwaltungsgerichtsb ...
5. Die privaten Beschwerdeführer rügen die Verletzung v ...
5.1 Die NGST-Anlage und die Militäranlage im Hüslenmoos ...
5.1.1 Die Vorinstanz und die kantonale Vollzugsbehörde verei ...
5.1.2 Aus diesen vorinstanzlichen Erwägungen und den baulich ...
5.1.3 Die hier in Bezug auf die Gemeindeanlage erfolgte Über ...
5.1.4 Im vorliegenden Fall erachten die Vorinstanz und der Kanton ...
5.2 Die privaten Beschwerdeführer machen geltend, die Sanier ...
5.2.1 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung dürfen  ...
5.2.2 In Bezug auf die Militäranlagen, die den überwieg ...
5.2.3 In Bezug auf die Gemeindeanlage verbleibt die Kompetenz zur ...
6. Die privaten Beschwerdeführer kritisieren weiter eine Ver ...
6.1 Die Vorinstanz hat das Projekt zur Lärmsanierung der Sch ...
6.2 Art. 9 Abs. 1 USG schreibt für die Planung, Errichtung o ...
7. Die privaten Beschwerdeführer beanstanden die gewähr ...
7.1 Bei den fraglichen Schiessanlagen handelt es sich um bestehen ...
7.2 Vorliegend wird die NGST-Anlage um zwei Boxen erweitert. Die  ...
7.3 Was die konkrete Ermittlung der für die Schiessanlage H& ...
8. Auch die Gemeinde Emmen beanstandet die auf 60 Schiesshalbtage ...
8.1 Die Vorinstanz führt hierzu zu Recht aus, dass die Gemei ...
8.2 Zutreffend ist hingegen, dass Abweichungen zwischen den L&aum ...
8.3 Weiter ist nicht zu beanstanden, dass der angefochtene Entsch ...
9. Soweit die privaten Beschwerdeführer als weitere Sanierun ...
Erwägung 11.2

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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