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Informationen zum Dokument  BGE 133 II 220  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Zunächst ist der Frage nachzugehen, ob sich der angefocht ...
2.1 Der Stadtrat Sursee erliess seine Feststellungsverfügung ...
2.2 Art. 18 NHG verlangt in seinen Abs. 1 und 1bis den Schutz von ...
2.3 Nicht jede Hecke wird jedoch vom Bundesrecht erfasst. Die Wen ...
2.4 Die Frage, ob die hier interessierenden drei Bestockungen hin ...
2.5 Sofern der kantonalrechtlich vorgesehene, generelle Heckensch ...
2.6 Das Verwaltungsgericht hat die eigenständige Bedeutung v ...
2.7 Die Gemeinde hat in ihrem erstinstanzlichen Entscheid eine Au ...
2.8 Das angefochtene Urteil stützt sich fälschlicherwei ...
Erwägung 3
3.1 Die kantonale Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung schrei ...
3.2 Dessen ungeachtet sieht § 4 Abs. 1 lit. b des Gesetzes v ...
3.3 Wird das Inventar im Feststellungsverfahren rechtskräfti ...
3.4 Das bisher durchgeführte kommunale und kantonale Verfahr ...
3.5 Zur Wahrung des Gehörsanspruchs der Beschwerdeführe ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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