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Informationen zum Dokument  BGE 133 II 232  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Vorinstanzen w ...
2.2 Für den Erstanbieter bestehe - so die Beschwerdefüh ...
2.3 Die Übernahmekommission hat nach Ansicht der Beschwerdef ...
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Das Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die B&oum ...
3.1.2 Die Regelung konkurrierender Übernahmeangebote im B&ou ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Vor diesem Hintergrund ist Art. 48 UEV-UEK zu sehen, wonach ...
3.2.2 Besteht ein konkretes Übernahmeangebot, liegt der Aukt ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Mit der Voranmeldung des Übernahmeangebots verpflichte ...
3.3.2 Obwohl die Konkurrenz an sich zu fördern ist, da sie z ...
3.3.3 Wenn die Zielgesellschaft allfälligen Interessenten, w ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Im vorliegenden Fall war im Wesentlichen der Zugang zu eine ...
3.4.2 Den potentiellen Anbietern würde damit in einem Fall w ...
4. Soweit die Beschwerdeführerin sich gegen die ihr von der  ...
4.1 Die übernahmerechtlichen Vorgaben dienen dem Schutz der  ...
4.2 Unabhängig davon, ob die Beschwerdeführerin tats&au ...
4.3 Die von der Übernahmekommission einverlangten Angaben wa ...
4.4 Die Offenlegung der einverlangten Auskünfte gegenüb ...
4.5 Zu Unrecht wendet die Beschwerdeführerin ein, dass die V ...
5. Auch die Einwendungen gegen die von der Übernahmekommissi ...
5.1 Zwar hat der Anbieter die Kosten für die Prüfung ei ...
5.2 Die Übernahmekommission hatte bereits in ihrer Empfehlun ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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