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Informationen zum Dokument  BGE 135 II 12  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Angefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentschei ...
Erwägung 1.2
1.2.1 Da das in der vorliegenden Beschwerde als verletzt angerufe ...
1.2.2 Das angefochtene Urteil verpflichtet den Kanton Zürich ...
1.2.3 Wenn ein Kanton als Gemeinwesen gestützt auf Art. 89 A ...
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 2 Abs. 4 BGBM in der revidierten Fassung vom ...
2.2 Das Verwaltungsgericht stellte im angefochtenen Entscheid die ...
2.3 Der beschwerdeführende Kanton Zürich macht im Wesen ...
2.4 Die Vorgehensweise des Verwaltungsgerichts, welches die einsc ...
2.5 Das Verwaltungsgericht durfte vorliegend zulässigerweise ...
2.6 Soweit der Kanton Zürich losgelöst von den vorstehe ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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