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Informationen zum Dokument  BGE 135 II 94  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die  ...
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 86 Abs. 2 BGG setzen die Kantone als unmittelbare V ...
3.2 Das Bundesgerichtsgesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getre ...
3.3 Nicht strittig und klarerweise erfüllt sind die allgemei ...
3.4 Von keiner Seite wird sodann behauptet, dass es sich bei der  ...
Erwägung 4
4.1 Als obere kantonale Gerichte gemäss Art. 86 Abs. 2 erste ...
4.2 Im Kanton Bern ist das Haftgericht der Untersuchungsregion Be ...
4.3 Zwar handelt es sich beim Haftgericht der Untersuchungsregion ...
Erwägung 5
5.1 Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern  ...
5.2 Nach Art. 86 Abs. 2 zweiter Halbsatz BGG müssen die Kant ...
5.3 Eine solche Ausnahme liegt hier aber nicht vor. Art. 146 DBG  ...
5.4 Das Gegenteil ergibt sich entgegen der Auffassung der Justiz- ...
5.5 Im Übrigen verzichtete der Gesetzgeber darauf, die Recht ...
5.6 Daran ändert schliesslich auch nichts, dass das Bundesre ...
Erwägung 6
6.1 Erfüllt der Kanton Bern somit im Bereich der auslän ...
6.2 Bei der vergleichbaren Ausgangslage von Art. 98a OG, worin di ...
6.3 Im vorliegenden Zusammenhang stehen verschiedene Möglich ...
6.4 Für das vorliegende bundesgerichtliche Verfahren bedeute ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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