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Informationen zum Dokument  BGE 135 II 209  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Der Beschwerdeführer macht sowohl in formeller wie in mat ...
2.1 Im Rahmen der Zuständigkeitsordnung gemäss Art. 78  ...
2.2 Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG/ZH; LS 700.1) gibt ...
2.3 Vor diesem Hintergrund ist konkret nachzuzeichnen, welche Vor ...
2.3.1 Im Anhang zur VISOS figuriert Rüti mit Untertann als v ...
2.3.2 Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 125 vom 4. Januar 1980 ist  ...
2.3.3 Im vorliegenden Fall bildet die Bau- und Zonenordnung der G ...
3. Vor diesem Hintergrund ist vorerst die Rüge des Beschwerd ...
4. Für die Beurteilung der vorgebrachten materiellen Rü ...
Erwägung 5
5.1 Für die konkrete Beurteilung der vorliegenden Streitsach ...
5.2 Im vorliegenden Fall soll nicht die Grundnutzungsordnung ange ...
5.3 Bei dieser Sachlage ist nunmehr zu prüfen, wie sich die  ...
5.4 Für den südlichen Teil des Gestaltungsplangebietes  ...
5.5 Der nördliche Teil des Gestaltungsplangebietes liegt, wi ...
5.6 Für die Beurteilung des umstrittenen Gestaltungsplans is ...
5.7 Dieser Sichtweise halten die Beschwerdegegner entgegen, dass  ...
5.8 Daraus ergibt sich, dass der Gestaltungsplan im südliche ...
5.9 Bei dieser Sachlage erweist sich die Beschwerde in diesem Pun ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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