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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 43  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Die Eidgenössische Bankenkommission (bzw. heute die FINM ...
3.2 Geht eine Gesellschaft unbewilligt einer den Banken oder den  ...
3.3 Die finanzmarktrechtlichen Massnahmen müssen indessen -  ...
Erwägung 4
4.1 Effektenhändler gelten als Emissionshaus, wenn sie haupt ...
4.2 Natürlichen und juristischen Personen, die nicht dem Ban ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Wie das Bundesgericht in zwei jüngeren Entscheiden bes ...
4.3.2 Was die Beschwerdeführerinnen gestützt auf ein pr ...
4.3.3 Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der bundesgerichtlichen Pra ...
5. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verhalten der AFT Allgeme ...
Erwägung 6
6.1 Die Steinhalden AG ist am 12. August 1986 als Socimex Immobil ...
6.2 Auf dem Konto der Steinhalden AG sind zwischen dem 15. April  ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Das Bundesverwaltungsgericht durfte indessen die Steinhalde ...
6.3.2 Der Schluss des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Untersuc ...
6.3.3 Die Aktivitäten der Steinhalden AG gingen über di ...
Erwägung 7
7.1 Heikler erscheint die Frage, ob auch die Realcapital Invest A ...
7.2 Unter diesen Umständen kann nicht gesagt werden, dass si ...
Erwägung 7.3
7.3.1 Was die EBK im vorinstanzlichen Verfahren hiergegen eingewe ...
7.3.2 Das Bundesverwaltungsgericht hat den aufsichtsrechtlichen E ...
7.3.3 Die Problematik braucht nicht abschliessend vertieft zu wer ...
7.3.4 Mit der Beschwerdeführerin ist davon auszugehen, dass  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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