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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 204  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
6. Gemäss Art. 15 RPG (SR 700) umfassen Bauzonen Land, das s ...
6.1 Das Gebiet Prätschli zählt nicht zum weitgehend &uu ...
6.2 Der Bauzonenbedarf für die nächsten 15 Jahre wird i ...
6.2.1 Diese Methode hat das Bundesgericht als Ausgangspunkt der B ...
6.2.2 Das Konzentrationsprinzip und der Grundsatz der haushä ...
6.3 Bei der 2004 genehmigten Totalrevision der Ortsplanungsrevisi ...
6.3.1 Die Regierung hielt in ihrem Genehmigungsbeschluss vom 6. A ...
6.3.2 Die bessere Nutzung bestehender Bauten und Bauzonen sowie d ...
6.3.3 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die unüberbauten Wo ...
6.4 Das Verwaltungsgericht hielt im angefochtenen Entscheid fest, ...
6.4.1 Ist eine Planungsmassnahme auf den Baulandbedarf hin zu beu ...
6.4.2 Voraussetzung für eine gesonderte Behandlung einer bes ...
6.4.3 Durch die streitige Teilrevision der Ortsplanung Arosas wur ...
6.4.4 Wie die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 22. Februar 201 ...
7. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts sind zu  ...
7.1 Zwar ist der Bedarf an Bauland für die nächsten 15  ...
7.2 Die Neueinzonung des Gebiets Prätschli in die Hotelzone  ...
7.3 Als weiteren Grund für die Neueinzonung macht die Gemein ...
8. (Die Neueinzonung kann sich auch nicht auf einen kantonalen od ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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