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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 457  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.2 Nach Art. 50 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1985 über ...
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 71 Abs. 1 VwVG (SR 172.021) kann jedermann jederzei ...
3.2 Wie das Bundesverwaltungsgericht in nachvollziehbarer Weise a ...
3.3 Nach Art. 16 TG muss ausser dem Fahrpreis einen Zuschlag beza ...
Erwägung 4
4.1 Das Bundesamt wie auch die Bundesbahnen machen beide geltend, ...
4.2 Anfechtungsobjekt vor der Vorinstanz war die Verfügung d ...
4.3 Die Bundesbahnen erhoben beim betroffenen Bahnkunden, der mit ...
4.4 Das Bundesverwaltungsgericht entschied demgegenüber, das ...
4.5 Das Dispositiv des Bundesamtes regelt einzig die Erhebung ein ...
4.6 Wenn nun das Bundesverwaltungsgericht davon ausging, das Bund ...
Erwägung 6
6.1 Die Vorinstanz ging davon aus, dass das Bundesamt die Erhebun ...
6.2 Wie bereits dargelegt (E. 2.2), werden vermögensrechtlic ...
6.3 Ist der Zuschlag privatrechtlicher Natur, über den im St ...
6.4 Ist es in diesem Sinne der Aufsichtsbehörde nicht verweh ...
6.5 Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Rechtsmittelinstanz zu ...
Erwägung 7
7.1 Die Bundesbahnen erheben auf Strecken mit Selbstkontrolle von ...
7.2 Damit verstösst die im vorliegenden Fall strittige Erheb ...
7.3 Wie dargelegt, befand das Bundesamt nicht darüber, wie d ...
7.4 Da davon auszugehen ist, dass die Bundesbahnen diese Anweisun ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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